Welche Vertragsarten gibt es im Arbeitsrecht?

Erstellt am: 3. Februar 2025
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Das Arbeitsrecht in Deutschland kennt verschiedene Vertragsarten, die je nach Art der Beschäftigung und den individuellen Bedürfnissen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer variieren. Doch welche Vertragsarten gibt es? Welche Vertragsarten gibt es im Arbeitsrecht? Und was für Vertragsarten gibt es eigentlich laut BGB? In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die unterschiedlichen Vertragsarten und erklären ihre Besonderheiten.

Unbefristeter Arbeitsvertrag – Die häufigste Vertragsform

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die gängigste Form eines Arbeitsverhältnisses. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nur durch eine Kündigung beendet werden. Laut BGB unterliegt er bestimmten Kündigungsfristen, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gelten.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet sowohl Sicherheit als auch Planbarkeit für beide Seiten. Arbeitnehmer profitieren von einem kontinuierlichen Einkommen und Kündigungsschutz, während Arbeitgeber langfristig mit einer stabilen Belegschaft planen können.

Befristeter Arbeitsvertrag – Arbeitsverhältnis mit Ablaufdatum

Was gibt es für Vertragsarten, wenn das Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt sein soll? Hier kommt der befristete Arbeitsvertrag ins Spiel. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen und endet automatisch zum vereinbarten Termin.

Befristete Verträge sind besonders in Branchen mit saisonalen Schwankungen oder projektbasierten Arbeiten üblich. Es gibt zwei Arten der Befristung:

  1. Sachgrundbefristung: Die Befristung erfolgt aus einem konkreten Grund, beispielsweise eine Elternzeitvertretung oder ein bestimmtes Projekt.
  2. Ohne Sachgrund: Hier ist die Befristung bis zu zwei Jahren zulässig, wobei innerhalb dieses Zeitraums eine dreimalige Verlängerung möglich ist.

Minijob – Geringfügige Beschäftigung

Ein Minijob ist eine spezielle Vertragsart, die sich durch eine geringfügige Vergütung auszeichnet. Das Einkommen darf 538 Euro (Stand 2024) nicht überschreiten. Minijobs sind insbesondere für Studenten, Rentner oder Personen gedacht, die sich nebenbei etwas dazuverdienen möchten.

Minijobs unterliegen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Arbeitnehmer sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, können aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Werkvertrag – Leistung statt Arbeitszeit

Welche Vertragsarten gibt es noch, die nicht direkt mit einem Arbeitsvertrag zu tun haben? Eine interessante Alternative ist der Werkvertrag. Dabei verpflichtet sich eine Partei (der Auftragnehmer), ein bestimmtes Werk zu erstellen. Dies kann beispielsweise die Fertigung eines Produkts oder die Umsetzung eines Bauprojekts sein.

Der Werkvertrag unterliegt nicht dem klassischen Arbeitsrecht, da der Auftragnehmer eigenverantwortlich arbeitet und nicht in die Unternehmensstruktur integriert ist. Es gibt keine festen Arbeitszeiten oder Weisungen des Auftraggebers.

Dienstvertrag – Arbeit ohne Erfolgsgarantie

Ähnlich dem Werkvertrag gibt es den Dienstvertrag. Doch was ist der Unterschied? Während beim Werkvertrag ein konkretes Ergebnis geschuldet ist, verpflichtet sich der Arbeitnehmer beim Dienstvertrag lediglich zur Erbringung einer Leistung – unabhängig vom Erfolg.

Typische Beispiele für Dienstverträge sind Anstellungsverträge von Ärzten, Beratern oder Lehrern. Auch hier besteht kein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern eine vertragliche Vereinbarung zur Leistungserbringung.

Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung als flexible Lösung

Ein weiteres Modell ist die Leiharbeit oder Zeitarbeit. Hierbei stellt eine Zeitarbeitsfirma Arbeitnehmer ein und überlässt sie einem anderen Unternehmen für eine begrenzte Zeit. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Arbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma, während der Arbeitnehmer jedoch im Betrieb des Entleihers tätig ist.

Leiharbeit bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit, kurzfristig Personalengpässe zu überbrücken. Arbeitnehmer profitieren oft von einem schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt, haben aber in vielen Fällen eine unsichere langfristige Perspektive.

Freelancer und Selbstständigkeit – Arbeiten ohne festen Vertrag

Nicht jeder Arbeitnehmer ist fest angestellt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine freiberufliche Tätigkeit oder die Selbstständigkeit. Doch welche Vertragsarten gibt es für Freelancer?

Freiberufler arbeiten oft auf Honorarbasis und schließen mit ihren Auftraggebern individuelle Verträge ab. Diese Verträge basieren entweder auf Werkverträgen oder Dienstverträgen. Der große Vorteil liegt in der Flexibilität und Selbstbestimmung. Allerdings tragen Freelancer auch das volle unternehmerische Risiko und müssen sich selbst um ihre Sozialversicherung kümmern.

Fazit: Viele Vertragsarten, viele Möglichkeiten

Wie viele Vertragsarten gibt es also im Arbeitsrecht? Die Antwort ist: eine ganze Menge! Je nach Beschäftigungsmodell, Branche und individuellen Bedürfnissen gibt es verschiedene Optionen – vom klassischen unbefristeten Arbeitsvertrag über den Werkvertrag bis hin zur Leiharbeit oder Selbstständigkeit.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die richtige Vertragsart für ihre Angestellten zu wählen, um rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Flexibilität zu gewährleisten. Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, welche Vertragsform für sie die besten Vorteile bietet.

Hoffentlich konnte dieser Überblick über die verschiedenen Vertragsarten im Arbeitsrecht Klarheit schaffen. Falls noch Fragen bestehen: Gerne in den Kommentaren fragen!

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